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Umfrage

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Umfrage Fahrrad Leasing

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge kann der Arbeitgeber Kosten zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit des Arbeitnehmers einen Betrag steuer- und beitragsfrei erstatten. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen heute zwei Varianten, bei denen wir eine Erstattung durchführen können, anbieten. Bitte entscheiden Sie sich für nur eine Variante, da die jeweilige Zuzahlung nur einmalig möglich ist.

1. Variante

Rehamaßnahmen

Bei Vorlage eines Vertrages mit einem Fitnessstudio, einer Inanspruchnahme einer Physiotherapie oder eines Rehazentrums in Verbindung mit dem Nachweis über die Zahlung des Mitgliedsbeitrages, einem vierteljährlich durch den Anbieter abgezeichneten Teilnahmebogens sowie der Vorlage eines Reha-Rezeptes, erhalten Sie vierteljährlich einen Zuschuss in Höhe von 30,00 €. Dieser ist steuer- und beitragsfrei und wird bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

2. Variante

JobRad

Es besteht die Möglichkeit eines Fahrrad-Leasingvertrages. Hierbei gilt der als Anlage beigefügte „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasing von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst“.

Leasingnehmer ist der Arbeitgeber. Er schließt einen Leasingvertrag mit dem Leasinggeber. Zwischen den Beschäftigten und dem Arbeitgeber ist eine Überlassungsvereinbarung abzuschließen.

Bei einem Fahrrad-Leasing per Gehaltsumwandlung verzichtet der kommunale Angestellte auf einen Teil seines monatlichen Nettogehalts. Dieser Anteil entspricht der Leasingrate für das Rad (Berechnung möglich über: jobrad.org; Rechner)

Gemäß des Tarifvertrages:

- nur 1 Rad kann geleast werden

- jede Art von Rad von jeder Marke ist möglich

- einschließlich etwaigem Zubehör darf der Wert (UVP) von 7.000,00 € incl. Mwst. nicht überschritten werden

- eine Vollkaskoversicherung + Mobilitätsgarantie (Standard) muss abgeschlossen werden (ein Bügelschloss in Höhe von mindestens 49,00 € muss angeschafft werden/kann in die Leasingrate integriert werden)

Ihr Arbeitgeber gibt einen fixen Zuschuss von 10,00 €/pro Monat. Dieser ist steuer- und beitragsfrei und wird ebenfalls bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Vorteile des Fahrradleasings:

- Geringere Steuern (allerdings ist bei privater Nutzung der geldwerte Vorteil zu versteuern)
- Geringere Sozialabgaben
- Je nach Nutzung: positive Effekte auf die Gesundheit und auf die persönliche Umweltbilanz

Nachteile des Fahrradleasings (Gehaltsumwandlung):

- Minderung der Ansprüche auf Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, usw.
- In der Regel keine Änderungen am Fahrrad während der Vertragslaufzeit zulässig
- Vertragsbindung über 36 Monate

Ablauf, wenn Sie sich für ein Rad entscheiden:

1. Benutzerkonto erstellen

Registrieren Sie sich einmalig im meinJobRad-Portal Ihres Arbeitgebers.

Hier finden Sie alle Informationen, berechnen Ihre Monatsrate und persönliche Ersparnis. Sie finden hier ebenfalls einen JobRad-Fachhandelspartner in Ihrer Nähe oder online.

Tipp: Die Adresse zum meinJobRad-Portal teilt Ihnen die Bevollmächtigte (Frau Fregien) mit – oder Sie finden den Link im Intranet Ihres Unternehmens.

2. Wunschrad aussuchen

Über 6.000 JobRad-Fahrradfachhändler: Lassen Sie sich vor Ort beraten oder entscheiden Sie sich in einem Onlineshop für Ihr JobRad.

Der Händler erstellt im meinJobRad-Portal ein Angebot für Ihr Wunschrad.

3. JobRad bestellen

Bestellen Sie Ihr Wunschrad im meinJobRad-Portal Ihres Arbeitgebers.

Sobald Ihre Bestellung geprüft und freigegeben wurde, erhalten Sie eine E-Mail.

4. Abholen und losradeln

Sie holen Ihr JobRad beim Händler ab, oder bekommen es von Ihrem Onlineshop zugesendet. Wir wünschen Ihnen gute Fahrt und viel Spaß beim JobRadeln!

Die monatlichen Leasingraten (für die Nutzung) werden automatisch von Ihrem Gehalt einbehalten.

Eine vorzeitige Beendigung der Überlassung und damit eine vorzeitige Rückgabe des Fahrrades innerhalb der vereinbarten 36 Monate Laufzeit ist grundsätzlich nicht möglich.

Wir bitten, um einen kurzen Überblick zu haben, mitzuteilen, für welche der Varianten Sie sich entscheiden würden. Bitte nutzen Sie hierfür den QR-Code.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Fregien zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Taubenheim
Bürgermeister

Rückfragen bitte an Katja Fregien.
03847 444586 oder per Mail an:
fregien@stadt-sternberg.de

Rechenbeispiel

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